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National Gesundheitsfonds (NFZ) Medizinleistungen |
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Die Leistungsempfänger sind zu kostenlosen Sachleistungen berechtigt, sofern sie sich bei den Leistungserbringern behandeln lassen, die einen entsprechenden Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds abgeschlossen haben.
Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass Carolina Medical Center eine Zusammenarbeit mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) aufgenommen hat und zwar im Bereich von Medizinleistungen für die jüngsten Patienten ohne zusätzliche Gebühren zu beziehen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die orthopädische Behandlung von Kindern ganz anders als die von Erwachsenen verläuft, und dass die meisten Orthopäden sich nicht in der Behandlung von kleinen Patienten spezialisieren, hat Carolina Medical Center beschlossen, das Spezialwissen und die Erfahrung seiner Ärzte sowie die modernen Geräte allen Kindern, die Hilfe eines Chirurgen-Orthopäden benötigen, zu Verfügung zu stellen.
Der mit dem NFZ unterzeichnete Vertrag erfasst folgende Leistungen:
1. Stationäre Behandlung Station für Kinderchirurgie sowie Trauma- und Orthopädiechirurgie
2. Spezialisierte Ambulantbehandlung Beratungsstelle der Trauma- und Orthopädiechirurgie für Kinder Beratungsstelle für Kinderchirurgie Beratungsstelle für Sportmedizin Magnetresonanztomographieraum Computertomographieraum
3. Krankengymnastik Beratungsstelle der Krankengymnastik für Kinder Beratungsstelle für Bewegungsorgane im Tageszentrum für Kinder
Dokumente, die man vorlegen muss, um die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können:
- bei einer kurzen, touristischen Visite in Polen - Reisepass und die Europäische Gesundheitsversicherungskarte (oder ein Zertifikat, dass zeitweise die Karte ersetzt)

- wenn sich der ständige Wohnsitz in Polen befindet - Reisepass, Bescheinigung vom Arbeitsplatz des Elternteils über die Versicherung, Bescheinigung über die Anmeldung des Familienmitglieds zur Versicherung (Formular ZUS ZCNA)
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte:

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